Handyvertrag ohne Grundgebühr hilft bei negativer Schufa-Auskunft

Es kann die unterschiedlichsten Gründe haben weshalb man sich für einen neuen Handyvertrag entscheidet. Während der eine einem attraktiven Angebot nicht widerstehen kann, nähert sich bei einem anderen vielleicht einfach das Ende einer Vertragslaufzeit und er schaut sich nach einem neuen Anbieter um und wiederum ein Dritter hat einfach nur vor, sich ein neues Trendhandy durch eine Vertragslaufzeit subventionieren zu lassen. Die Gründe können unterschiedlich sein und vom Gesetz her existiert auch keine Beschränkung für die Anzahl der Handyverträge die man abschließt. Was aber tun, wenn der Antrag auf einen neuen Handyvertrag nach einer Auskunft bei der Schufa vom Anbieter abgelehnt wird? Die Schufa ist ein Privatunternehmen das sich darauf spezialisiert hat, anhand verfügbarer Finanz- und Kreditdaten für jeden Bürger einen individuell errechneten Score zu erstellen. Dieser Punkteindex liefert dem Mobilfunkanbieter eine Einschätzung über die Kreditwürdigkeit und Zuverlässigkeit des Kunden. Wie genau dieser Score berechnet wird bleibt ein gut behütetes Geheimnis der Schufa, es gilt aber als sicher, dass Faktoren wie die Anzahl der abgeschlossenen Handyverträge und Girokonten, häufige Wohnungswechsel und mehrfache Lastschriftrückbuchungen einen negativen Einfluss auf diesen Score haben. Wer aufgrund einer Absage trotzdem nicht auf ein Handy verzichten möchte, der kann sich mit einem Handyvertrag ohne Grundgebühr weiterhelfen. Bei Prepaid-Tarifen kann nur das vertelefoniert werden, was vorher bereits aufgeladen wurde und somit entsteht auf der Anbieterseite nicht die Gefahr, dass dieser sich mit unbezahlten Forderungen herumschlagen muss. Letztendlich entscheidet aber nicht die Schufa über Ablehnung oder Zustimmung eines Vertrags, diese Verantwortung liegt beim Anbieter selbst, und so kann es je nach dem Wert des Punkteindex bei dem einen Anbieter zu einer Absage kommen während der nächste dem Antrag zustimmt.

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